Bund
BGBl: BGBl I
Erstverkündet:
30. März 2021
#0 – zfdg_2021
Dieses Gesetzes dient der Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/680 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. April 2016 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten durch die zuständigen Behörden zum Zwecke der Verhütung, Ermittlung, Aufdeckung oder Verfolgung von Straftaten oder der Strafvollstreckung sowie zum freien Datenverkehr und zur Aufhebung des Rahmenbeschlusses 2008/977/JI des Rates (ABl. L 119 vom 4.5.2016, S. 89).
Kurz erklärt
- Das Gesetz setzt die EU-Richtlinie 2016/680 um.
- Es schützt natürliche Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten.
- Die Verarbeitung erfolgt durch zuständige Behörden.
- Ziel ist die Verhütung und Verfolgung von Straftaten.
- Es regelt auch den freien Datenverkehr und hebt einen vorherigen Rahmenbeschluss auf.